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Die Familie, eine vom Staat zu schützende Einrichtung
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht in Artikel 6 [Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Und in der Verfassung des Freistaates Bayern steht in Artikel 124:
(1) Ehe und Familie sind die natürliche und sittliche Grundlage der menschlichen Gemeinschaft und stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.
Und in Artikel 125: (2) Die Reinhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist gemeinsame Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
Im Zuge der steten Modernisierung kann man die Frage stellen: Wie definieren sich die Wörter "Ehe" und "Familie"?
Da wir in einem kulturell vom Christentum geprägten Land leben, ist die logische Folgerung, die Definition aus der Bibel abzuleiten. In der Bibel steht ganz klar, daß eine Ehe aus einem Mann und einer Frau besteht und eine Familie aus diesen beiden und den Kindern dazu. Der Staat hat die Aufgabe, diese Familie zu schützen. Das geschieht hauptsächlich durch steuerliche Vergünstigungen. Sobald in einer Ehe ein oder mehrere Kinder da sind, arbeitet die Frau gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt, um sich ihrer Aufgabe der Erziehung der Kinder voll und ganz widmen zu können. Da nun für diese zwei Erwachsenen plus Kind(er) nur ein Erwachsener Geld für den Lebensunterhalt verdient, ist es sehr sinnvoll, daß die Familie steuerlich gegenüber den Alleinstehenden begünstigt wird.
Hinzu kommt, daß durch das Zeugen und Aufziehen von Kindern zum Fortbestand der menschlichen Rasse beigetragen wird. Gäbe es in einem Land keine Kinder mehr, würde dieses Volk aussterben.
Trotz aller steuerlicher Vergünstigungen gibt es immer mehr Menschen, die zwar in eheähnlicher Gemeinschaft leben, die sich aber dennoch nicht standesamtlich oder gar kirchlich trauen lassen wollen. Sie scheuen die Verantwortung der "lebenslänglichen" Gebundenheit oder gar die möglichen Kosten einer teueren Scheidung. Es ist die ureigene Privatsache jedes Paares, ob es heiraten und damit die staatlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen will oder nicht.
Nun gibt es jedoch Paare, die in Gemeinschaft leben aber bislang weder von staatlicher noch von kirchlicher Seite her das Recht zugesprochen bekommen haben, heiraten zu dürfen. Es sind dies homosexuelle Paare.
Das Ausleben homosexueller Empfindungen wird in der Öffentlichkeit und in den Medien mehr und mehr propagiert. Die Homosexuellen haben eine sehr große und starke Lobby.
Von Seiten der linksorientierten, deutschen Regierung wird nun sogar in Erwägung gezogen, homosexuellen Paaren das Recht einzuräumen, sich offiziell standesamtlich trauen zu lassen. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber hat Ende Juli 2000 dieses Vorhaben scharf kritisiert und sich entschieden dagegen ausgesprochen. Er sagte, die Legalisierung homosexueller Lebensgemeinschaften als offizielle Ehen würde den Staat Unsummen von Geld kosten. Dies ist richtig.
Warum sollte ein homosexuelles Paar die Vergünstigungen einer Familie bekommen? In einer solchen Gemeinschaft gibt es keine Kinder und somit keinerlei Grund, warum einer der beiden Partner nicht arbeiten sollte.
Ganz abgesehen von der finanziellen Komponente sei hier auch der christliche Aspekt ganz klar ausgesprochen. Im Brief des Paulus an die Römer steht in Kapitel 1 in den Versen 26-27:
Ihre Frauen haben den natürlichen Verkehr mit dem wider die Natur vertauscht ebenso wie die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau verlassen haben und in ihrer Begierde zueinander entbrannt sind, Männer mit Männern verüben sie Schamlosigkeit.
Im weiteren Verlauf dieses Textes heißt es ganz klar, daß dies eine Verirrung ist. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Stellen, in denen die Bibel ganz klar gegen das Ausleben homosexueller Empfindungen Stellung bezieht.
Homosexualität sowohl bei Männern als auch bei Frauen ist nicht angeboren, sondern es handelt sich um sexuelle Verirrungen. Wir wollen den Menschen mit homosexuellen Empfindungen ebenso achten wie jenen mit heterosexuellen Empfindungen, denn der Betroffene kann nichts für seine Verirrung. Aber es geht nicht an, daß eine sexuelle Verirrung, die wider die Natur ist, von den Medien propagiert und vom Staat durch Legalisierung entsprechender Partnerschaften sogar für gut geheißen wird!
Eine Regierung, die sich dermaßen von den in der Bibel klar niedergeschriebenen Grundfesten der christlichen Ethik abwendet, taugt nicht, und man darf sie nicht nocheinmal wählen.